Arbeitsgebiet des Raumausstatters
Die neue Berufsbezeichnung umschreibt exakt das Arbeitgebiet des Raumausstatters,
nämlich das Austatten der Räume. Dazu zählen die Arbeitsbereiche:
• Polstern = Herstellen, Aufarbeiten und Reparieren von Polstermöbeln.
• Dekorieren = Entwerfen, Anfertigen und Montieren von Gardinen, Vorhängen sowie das
Anbringen von Sonnenschutzanlagen.
• Wandbekleiden = Bekleiden von Wänden und Decken.
• Bodenbelegen = Verlegen von Bodenbelägen.
Um diese Arbeiten ausführen zu können, muß der Raumausstatter neben handwerklichen Fertigkeiten und theoretischem Fachwissen auch Kreativität und ein gesundes Farb- und Formempfinden besitzen.
